Rosinenpicken

Auswahl nur besonders effektiver Maßnahmen (Rosinenpicken):

Ein häufiger Vorwurf gegen das Einsparcontracting, besteht darin, daß bei diesem Verfahren von dem Externen nur die wirtschaftlichsten Maßnahmen ausgesucht würden. In der Folge bliebe die Kommune dann mit vielen weiteren, notwendigen Maßnahmen alleine. Besonders eine Generalsanierung könne so nicht gelingen.

Tatsächlich bestimmt sowohl bei der Eigenumsetzung wie bei Einsparcontractingprojekten eine vorher festzulegende Wirtschaftlichkeitsgrenze die Auswahl der Maßnahmen. Wird eine lange Vertragslaufzeit zur Amortisation geduldet, werden auch weniger effiziente Maßnahmen umgesetzt. Generell sollte eine Bildung von großen Gebäudepools Quersubventionierung möglich machen, um mit effektiven Maßnahmen weniger Effektive zu stützen und insgesamt größtmögliches Potenzial auszuschöpfen.

Möchte man das Maßnahmenpaket erweitern, können Sanierungszuschüsse bis zu einer Generalsanierung jede beliebige Umsetzungstiefe realisieren. Garantiert bleibt immer ein Einsparbetrag zur teilweisen Refinanzierung. Maßnahmen an Fassaden sind mit einer Wirtschaftlichkeit von 30 Jahren und mehr in reinen Einsparcontractingverträgen generell nicht umzusetzen. Hier empfiehlt sich ein kombiniertes Vorgehen aus einem Einsparcontractingvertrag, der einen Teil oder die ganze Anlagentechnik finanziert und optimiert und ein Sanierungsinvestition, die die baulichen Maßnahmen abdeckt. Möchte man die Amortisationsgrenze von durchschnittlich etwa zehn Jahren beim Einsparcontracting kritisieren, so sollte man gerade hier bedenken, dass durch kürzere Betrachtungszeiten gerade der Fokus auf kurzfristig wirksame Maßnahmen gelegt wird, das Rosinen picken eben...


Tipp: Durch enge Vorgaben aus der Kämmerei ist auch ein rein internes Vorgehen oft auf die wirtschaftlichsten Maßnahmen mit einer Amortisationsgrenze von wenigen Jahren beschränkt. Unter der Annahme weiter steigender Energiepreise sollte die Amortisationsgrenze aber mindestens bei 2/3 der zu erwartenden Lebensdauer der durchgeführten Maßnahme liegen (bei Anlagen 10 - 15 Jahre)