Bietergespräche

Beim Einsparcontractingverfahren ist es üblich, nach den Bewertungen der vorliegenden Grobanalysen Bietergespräche durchzuführen. Zu diesen Besprechungen sollten die allergröbsten Verständnisfragen oder Hinweise auf mögliche Datenfehler bereits abgearbeitet sein. Gegenstand sollte es dann sein, die Maßnahmen detailliert zu hinterfragen und eigene Vorstellungen deutlich zu machen. Laut Vergabeordnung darf in diesen Gesprächen nicht verhandelt werden, sondern das Bietergespräch soll zur Klärung von Einzelpunkten dienen. Dennoch entstehen in vielen Bietergesprächen neue technische Varianten, Verbesserungen bis hin zu völlig anderen Ansätzen aus dem Gespräch.

Tipp: Unterschätzen Sie nicht die vertrieblichen Qualitäten der anbietenden Firmen, die sicherlich einen guten und zuverlässigen Eindruck hinterlassen wollen. Informieren Sie sich bei Referenzprojekten aber auch Projekten anderer Firmen nach Details. Um auf "Augenhöhe" mit dem Spezialisten zu sein, sollten Sie sich auch in vertraglichen und organisatorischen Fragen gut vorbereiten und besonders in dieser Phase erfahrenen Rat suchen.