Die Ausschreibung

Die gängige von allen Leitfäden empfohlene Ausschreibungsart ist die funktionale Ausschreibung nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Da die Leistung vorher nicht eindeutig beschrieben werden kann, findet die freihändige Vergabe (unterhalb des Schwellenwertes) Anwendung.

Üblicherweise wird die Ausschreibung durch den hohen Anteil von Bauleistungen im Bereich der VOB angesiedelt, würde eine Dienstleistung im Wert von mehr als 50 % erwartet, wäre in jedem Fall die VOL (bzw. VGV)  mit den geringeren Schwellenwerten maßgeblich. Entscheidend für die Ausschreibung ist die vorher aufgrund von begründeten Überlegungen festgehaltene Erwartung des Auftraggebers.

In Zweifelsfällen kann auch unter den Schwellwerten ein Verfahren nach Eu Richtlinie erfolgen, in jedem Fall sollte für größtmögliche Transparenz und Wettbewerb ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Der Leitfaden der DENA empfiehlt generell eine EU Ausschreibung und enthält entsprechende Formulare und auch Musterverträge.