Einsparvertrag und Feinanalyse

Nach dem Bieterwettbewerb und Bewertung der Grobanalysen wird der Einsparvertrag (auch Einspargarantievertrag, Esgv) über die Feinanalyse und die spätere Leistungsgarantie geschlossen. Das Vertragsmuster im dena Leitfaden liefert hier eine seit vielen Jahren weiterentwickelte, gute Grundlage - einge technsiche und organisatorische Ergänzungen haben sich im Lauf der durchgeführten Projekte zusätzlich bewährt.

Verfehlt die Feinanalyse das durch die Grobanalyse vorgegebene Ziel, enthält der Vertrag eine Ausstiegsklausel. Nach Prüfung der Ergebnisse der Feinanalyse unter Berücksichtigung von nicht vorhersehbaren Änderungen der Maßnahmen wird das Ergebnis vom Auftraggeber bestätigt und die Umsetzung der Maßnahmen begonnen.

Mit dem Abschluss des Einsparvertrages vor der Feinanlyse sollten daher bereits auch technische Details geregelt werden:

  • Maßgaben zum Vergleich von Fein- und Grobanalyse (Häufig werden auf Wunsch des AG Maßnahmen geändert oder die Baseline wird durch ein neues Kalenderjahr verändert)
  • Bezugnahme auf die wichtigen Daten der Grobanalyse, grobe Festlegung der Maßnahmen und Wünsche
  • detailliertes technisches Konzept (Gebäudeleittechnik, controllingtechnik etc.), das in der Feinanlyse zu untersuchen ist
  • Formulierung technischer Randbedingungen für kompliziertere Abläufe wie z.B. den hydraulsichen Abgleich oder die Umsetzung bestimter Regelungskonzepte

Die Ib Dr. H. Baedeker Gmbh hat nach langjährige Erfahrungen viele Ergänzungen der technischen Vertragsinhalte vorbereitet. Insbesondere wird der Vergleich neuer Grundlagen für die Feinanalyse mit dem Angebot aus der ursprünglichen Grobanalyse nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.

Tipp: Lassen Sie sich bei Vorgaben für die Feinanalyse keinesfalls auf später vertrösten, dies ist der Moment eigene Vorstellungen zu präsentieren und untersuchen zu lassen, später nach der Feinanalyse wird immer das Argument vorgebracht werden, "man habe nun die Kalkulation abgeschlossen..."