Förderung Bund BAFA

Seit 2015 wurde von der BAFA für Kommunen und andere Eigentümer von Liegenschaften die Beratung zum Energiesparcontracting gefördert. Förderfähig war eine Orientierungsberatung und eine Umsetzungsberatung, welche jeweils durch einen vom BAFA zugelassenen Projektentwickler durchgeführt werden mußte. Die Ib Dr. H. Baedeker GmbH wurde als einer der ersten Berater mit der bei weitem größten Anzahl von kommunalen Referenzprojekten für beide Stufen akkreditiert und hat sehr viele Beratungen nach diesem Muster durchgeführt.

Diese Förderung läuft zum 31.12.2018 aus und sollte in das Programm kommunale Energieberatung integriert werden. In die seit 2017 laufenden Beratungen hierzu war die Ib Dr. H. Baedeker GmbH gelegentlich eingebunden. Die derzeitige Förderung beschränkt sich jedoch derzeit auf die Erstellung eines umfassenden baulichen und gebäudebezogenen Sanierungsfahrplans, an dessen Ende eine "Contracting-Eignung" geprüft werden kann (siehe dort "Checkliste" S.3). Die Initialberatung zu den Fragen des Energiesparcontractings werden hier somit leider nicht mehr abgebildet. Für aktuelle Entwicklungen sprechen Sie mich bitte direkt an!

 

Förderung Bund BMU

Ab dem 01.01.2019 gibt es für Kommunen neue Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Nach bisher nur mündlicher Auskunft könnte ein Energiesparcontracting Projekt im Rahmen der dort so benannten "Fokusberatung Klimaschutz" zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig sein. Allerdings ist diese Beratung auf Antragsteller ohne Klimaschutzkonzept beschränkt und setzt auch tatsächlich die Umsetzung "einer Maßnahme" voraus. Die Antragsfristen sind vom 1. Januar bis 31. März und  vom 1. Juli bis 30. September. Eine tatsächliche Verwendung für ein Energiesparcontracting Projekt werde ich umgehend klären, bezüglich aktueller Entwicklungen sprechen Sie mich auch hier bitte direkt an.

 

Förderung Bayern

In Bayern wird die Erstellung einer Feinanalyse durch das bayerische Umweltministerium im Rahmen des CO2 Minderungsprogramms gefördert. Die Richtlinien schließen ausdrücklich die Förderung eines Contracting-Projektes - gemeint ist hier Einsparcontracting - ein. Die Anträge werden an die jeweilige Regierung gestellt

Dem Antrag sind unter anderem beizufügen:

  • Gebäudeliste
  • Erklärung im Anschreiben, dass es sich ausschließlich um öffentliche Gebäude handelt evt. Erklärung dass ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wird
  • Angebot des Contractingpartners ink. Cofinanzierungserklärung
  • Lagepläne für sämtliche Gebäude
  • Angabe des jeweiligen Gebäudealters
  • Angabe der jeweiligen Bausubstanz / Bauweise (Holz, Ziegel, Beton o.ä.)
  • Angabe der jeweiligen Gebäudetechnik (Ist-Zustand)
  • Finanzierungsplan
  • Muster 1a zu Art 44 BayHO "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" ausgefüllt (Gesamtkosten sind zuwendungsfähig, unter 6 o.g. Finanzierungsplan eintragen, alles handschriftlich)
  • Beantragung vorzeitiger Maßnahmebeginn

Bitte die Unterlagen unbedingt vollständig zusammenstellen, da sonst Nachforderungen Verzögerung bedeuten.