Technisches Anlagenmangement und Betreiberverantwortung

Alle Bauteile, Ausrüstungsgegenstände und Anlagenteile die regelmäßig inspiziert, geprüft oder gewartet werden müssen, sollten unbedingt erfasst und strukturiert organisiert werden. In einem Großteil dieser Fälle sind gesetzliche Prüf- und Inspektionspflichten zu erfüllen. Aus der gesetzlichen Verantwortung eines Betreibers erwachsen verschiedene mögliche Rechtsfolgen. Im Fehlerfall drohen bei Ausfall einer sicherheitsrelevanten Einrichtung die Ahndung von Pflichtverletzung (als aktive pflichtwidrige Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung) oder eines Organisationsverschuldens (als persönliche Vorwerfbarkeit im Sinne von Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Betroffen und Verantwortlich sind grundsätzlich alle im Bereich des technischen Anlagenmanagements beschäftigte Personen.

In der Praxis bedeutet diese Verantwortlichkeit eine Dokumentationspflicht für die Wartung und Prüfung aller technischen Anlagen, wie sie nur von einer spezialisierten Gebäude- oder Facilitymanagement Software zu leisten ist.

Bei der Umsetzung von Energiesparoptenzialen und Anlagensanierungen nach dem Muster des Energieeinsparcontracting ergeben sich nun Synergieeffekte. Üblicherweise werden bei einem Einsparcontracting - Projekt große Teile der energiereleventen Haustechnik ersetzt, ertüchtigt oder umgebaut. Verbleibende Anlagenteile werden durch den Contractor zur Bewertung und Beurteilung zumindest erfasst. Auch Wartung und Prüfung wird durch den Contractor in der Regel zur Verlängerung der Gewährleistungspflicht vereinbart und gegebenenfalls an den Betreiber übergeben.

Bei stringenter Planung und Organisation kann diese Erfassung für den Aufbau einer entsprechenden Gebäude- und Anlagendatei genutzt werden. Die so entstandene Datenstruktur kann um noch fehlende technische Gebäudeteile (z.B. vorbeugender Brandschutz, gesetzliche Unfallvorschriften etc.) ergänzt und direkt in die Datenbank eines spezialisierten Programms eingelesen werden.

Falls in Ihrer Einrichtung hier dringender Handlungsbedarf besteht sprechen Sie uns an, mit geeigneten Kooperationspartner vermitteln wir bei Bedarf auch rechtlichen Beistand zur Erstellung eines vollständigen, länderspezifischen Katalogs der zu erfüllenden gesetzlichen Betreiberpflichten.